Worauf muss der Chefarzt heutzutage achten, wenn er wahlärztliche Leistungen abrechnen möchte? Der Problemkreis der persönlichen Leistungserbringung bei wahlärztlichen Leistungen ist ein Dauerbrenner in der Klinik – und vor Gericht. Der Beitrag zeigt, dass sich der Wind der Rechtsprechung inzwischen gedreht hat. Der Chefarzt sollte also umdenken. Wie ein neues Denken mithilfe eines Parallelschlusses zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nach Ansicht des Verfassers gelingen kann, zeigt der ...
Wird der Streit über einen möglichen Behandlungsfehler vor Gericht ausgetragen, entscheiden Richter und damit medizinische Laien, ob bei der Behandlung der medizinische Standard eingehalten wurde. Zumeist unterstützt ...
Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch zweier Mediziner, da der nicht sachgerecht aufgeklärte Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Operation ...
In einer aktuellen Entscheidung vom 31. Mai 2013 hat das Landgericht (LG) Kiel die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte, also Ärzte, die im Krankenhaus nicht fest angestellt sind, als unzulässig angesehen. Eine entgegenstehende Entscheidung des Amtsgericht (AG) Münster vom 27. März 2012 ist damit aufgehoben.
Hat die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dem Versicherten dadurch Kosten für die selbstbeschaffte Leistung entstanden, sind diese von der Kasse zu erstatten – so das Sozialgericht (SG) ...
Der ökonomische Druck veranlasst Klinikleiter, immer öfter niedergelassene Ärzte ins Haus zu holen, um sie als Einweiser zu binden oder das Leistungsangebot der Klinik zu erweitern. Dies ist nicht immer im ...
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben am 10. Mai 2013 gemeinsame Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarzt-Verträgen vorgelegt (Abruf-Nr. 131608 ). Damit sind DKG und BÄK dem Auftrag nachgekommen, den der Gesetzgeber im Rahmen des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes (KFRG) als ergänzenden Zusatz erteilt hatte.