Die wachsende Zahl der Insolvenzverfahren von Krankenhäusern verunsichert viele Beschäftigte – auch Chefärzte. Eine aktuelle Leserfrage an die CB-Redaktion ist Anlass, sich in Form eines Beitrags mit folgenden Fragen zu befassen: Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Wie wirkt sich eine Insolvenz auf die (variable) Vergütung des Chefarztes aus? Haben Chefärzte ein Zurückbehaltungsrecht? Und was geschieht mit den Vergütungsansprüchen des Chefarztes, wenn das insolvente Krankenhaus aufgekauft wird?
Patienten können ärztliche Zweitmeinungen (siehe Kasten) nun auch vor der Versorgung mit einer Hüft-Totalendoprothese (TEP) einholen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.11.2023 die Richtlinie zum ...
Regelmäßig prüft der Medizinische Dienst (MD) nach § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V, ob ein Krankenhaus die Strukturmerkmale erfüllt, die zur Abrechnung bestimmter Leistungen berechtigen. Dazu gehört u. a.
Ein Mann wird wegen Suizidgedanken stationär aufgenommen. Nach psychiatrischer Behandlung bekundet er, es gehe ihm besser, wird von den behandelnden Ärzten beurlaubt – und stürzt sich von einer Brücke. Unter welchen Voraussetzungen die Behandler bei solch einer schwierigen Abwägungsentscheidung zur Haftung herangezogen werden können, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seinem aktuell veröffentlichten Urteil vom 20.12.2022 (Az. 26 U 15/22) entschieden.
Der „Göttinger Organspendeskandal“ hat nun auch aus der Vergütungsperspektive ein gutes Ende für die betroffene Uniklinik gefunden: Das Klinikum muss die Vergütung für die betreffenden Leistungen nicht ...
Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht (sog. Altvertragler) werden heute immer seltener (CB 01/2020, Seite 3 ff.). Doch auch Chefärzte ohne originäres Liquidationsrecht sind nicht gegen Rückforderungsansprüche ...
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Ist der ursprüngliche Grund für eine fristlose Kündigung bereits gemäß § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BFB) verfristet, dürfen Arbeitgeber in einem gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren weitere Kündigungsgründe nachschieben (vgl. Abschnitt am Ende des Beitrags). So im Falle eines Chefarztes in „unkündbarer Stellung“, der vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Kündigungsschutzklage scheiterte. Das BAG führte aus, unter welchen Voraussetzungen Kündigungsgründe nachgeschoben werden ...