Teil 4 der Beitragsreihe beleuchtet die in Chefarzt-Verträgen regelmäßig enthaltenen Regelungen zur Rufbereitschaft sowie zum Bereitschaftsdienst (siehe auch Beitrag auf Seite 9). Die Vereinbarungen zu diesem Aufgabenfeld sind meist ein heftig diskutierter Bereich in Vertragsverhandlungen. Auch in der späteren tatsächlichen Umsetzung kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen um diesbezügliche Pflichten des Chefarztes. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.
Welche Folgen eine nachlässige Dokumentation haben kann, zeigt exemplarisch der folgende Fall. Die Lösung hat die Fachanwältin für Medizinrecht Rosemarie Sailer für unsere Leser aufgeschrieben.
Die Redaktion hat die nachfolgenden Anfragen ausgewählt, da sie zahlreiche CB-Leser interessieren dürften. Die Antwort kommt von unserem Abrechnungsexperten Dr. Berhard Kleinken.
Sowohl in den operativen als auch in den nichtoperativen Fachgebieten gibt es häufig mehrere Behandlungswege, die medizinisch vertretbar sind. Doch in welchen Fällen muss der Patient über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden? Ist die Aufklärung nötig, wenn die alternative Behandlungsform in der Klinik gar nicht angeboten wird? Muss der Patient auf die bessere apparative Ausstattung einer anderen Klinik hingewiesen werden? Dieser Beitrag gibt Antworten und erläutert aktuelle Urteile zum Thema.
Schon immer waren Chefärzte verpflichtet, ihre nachgeordneten Ärzte an den Einnahmen aus Privatliquidation zu beteiligen, wenn der Klinikträger ihnen das Liquidationsrecht gewährt hatte: Eine solche Verpflichtung ...
Eine universitäre Satzung, durch die der Leiter des Zentrallabors verpflichtet wird, die Hälfte seiner Liquidationserlöse an ein Leitungsgremium des Labors abzuführen, das maßgeblich aus einsendenden ...
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Ein Arzt, der ohne hinreichenden Grund Patienten an Hörgeräteakustik-Betriebe verweist oder diese auch nur empfiehlt, verletzt ärztliches Berufsrecht. Dies gilt insbesondere bei der Zuweisung an Unternehmen, an denen eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung besteht, wie das Landgericht (LG) Frankfurt/Main mit Urteil vom 1. Juli 2014 entschieden hat (Az. 2-03 O 284/13, Abruf-Nr. 142842 ).