Kommt es für eine gerichtliche Entscheidung auf einen klärungsbedürftigen medizinischen Sachverhalt an, ernennt das Gericht einen medizinischen Sachverständigen und beauftragt diesen mit der Erstattung eines Gutachtens. Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erteilt die Staatsanwaltschaft den Gutachtenauftrag. Im Einzelfall können auch Behörden ein Sachverständigengutachten einholen. Schließlich kann ein Chefarzt auch auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung als Privatgutachter ...
Die Studie „Ärztinnen im Krankenhaus – Arbeiten am Limit 2023“ hat wichtige Erkenntnisse zur Belastungssituation von Krankenhausärztinnen geliefert (Abruf-Nr. 50057073). Für die Folgestudie „Klinikärztinnen ...
Frage : Wir überlegen abteilungsintern, ob man die Herzkatheteruntersuchung nicht in „Abschnitte“ zur optimierten Abrechnung unterteilen kann (siehe Tabelle). Wie sehen Sie das?
Frage: Wir sind ein Krankenhaus mit einer Notfallambulanz. Sehr oft führen wir am Patienten Infusionen nach EBM-Nr. 02100 und am gleichen Tag radiologische Leistungen durch. In diesen Fällen streicht uns die KV regelmäßig die Vergütung für die EBM-Nr. 02100. Begründung: Die EBM-Nr. 02100 (Infusion) dürfe lt. Ausschlussregel u. a. nicht neben Leistungen des Kapitels 34 (radiologische Leistungen) berechnet werden. Gibt es eine Möglichkeit, wenn die Infusion aber eine Schmerzinfusion ist und somit nicht in ...
Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung ...
Der Widerruf der Approbation ist augenscheinlich das Ende der ärztlichen Karriere. Dass das nicht immer der Fall sein muss, zeigt der aktuelle Fall einer Zahnärztin (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen-Anhalt, ...
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Frage: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir eine perkutane transluminale koronaren Angioplastie (PTCA) der A. coronaria dextra durchgeführt. Dabei haben wir zusätzlich zum Herzkatheter einen Drug-Eluting Balloon verwendet. Kann man hier neben der Nr. 5348 GOÄ auch die Nr. 5356 GOÄ (Einbringen von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden) oder eine andere GOÄ-Ziffer berechnen?“