· Fachbeitrag · Nachlasspflegschaft
So wird dieTätigkeit eines Nachlasspflegers vergütet
von RA Michael Doddek, Leipzig, und Dipl.-Verwaltungswirt Bernd Clasen, Hamburg, (Leiter der ArGe Nachlasspflegschaft in der DVEV)
| In der Praxis kommt es bei der Vergütung von Nachlasspflegern immer wieder zu Streit, da die Rechtsprechung zur Höhe des Stundensatzes sehr unterschiedlich ist. Denn es gibt kein einheitliches Vergütungssystem.|
Grundsätze der Vergütung
Die Festsetzung der Pflegervergütung erfolgt bei mittellosen Nachlässen nach dem VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz). Über §§ 1915, 1962 BGB (zuständig ist das Nachlassgericht) gilt dies auch für beruflich geführte Nachlasspflegschaften und über § 277 Abs. 1 und 2 FamFG (alt: § 67 FGG) für Verfahrenspflegschaften. Bei vermögenden Nachlässen richtet sich die Vergütung nach den nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers.
Berufsnachlasspfleger von mittellosen Nachlässen
Je nach Ausbildung erhält der Nachlasspfleger bei dürftigen Nachlässen eine Stundensatzvergütung aus der Staatskasse, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Der Anspruch der Staatskasse gegen die Erben erlischt nach 10 Jahren, §§ 1915, 1836e BGB. Umsatzsteuer wird zusätzlich erstattet, § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG. Der Nachlasspfleger erhält je nach Qualifikation einen Stundensatz von netto 19,50 EUR bis 33,50 EUR.
Berufsnachlasspfleger vermögender Nachlässe
Nach § 1915 BGB richtet sich die Vergütung - abweichend von § 3 Abs. 1 bis 3 VBVG - nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach Umfang und Schwierigkeit des Pflegergeschäfts. Grund: Die Einführung allgemeiner Regelsätze für die Vormundschaft in § 3 Abs. 1 VBVG, die nach Abs. 3 nur ausnahmsweise erhöht werden können, kann insbesondere beim Nachlasspfleger zur unangemessen niedrigen Vergütung führen.
Praxishinweis | |
Je nach Zeitaufwand sollte der Nachlasspfleger die günstigste Abrechnungsform wählen:
Sofern der Nachlasspfleger die Festsetzung der Vergütung beim Nachlassgericht beantragt, sollte er zuvor mit dem Rechtspfleger die Vergütungsform abstimmen. Da § 1915 BGB Bezug auf den Umfang des Pflegergeschäftes nimmt, kommt für viele Nachlassgerichte nur noch eine Stundensatzwahl in Betracht. Nach Firsching/Graf kann aber auch weiterhin von der prozentualen Vergütungsberechnung Gebrauch gemacht werden (HRP, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.669). Die Praxis zahlreicher Nachlassgerichte besteht auch weiterhin darin, die Vergütung nach Prozentsätzen festzusetzen. |
Höhe der Stundensätze
In der Literatur wird zu den Vergütungsregelungen Folgendes vertreten: Niedrigere Stundensätze als 125 EUR sollen seit dem 1.7.05 nicht mehr angemessen sein. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um das Stundenhonorar des anwaltlichen Berufspflegers für seine persönlichen Tätigkeiten handelt und die Tätigkeit der Mitarbeiter entweder gar nicht oder aber nach einem geringeren Vergütungssatz vergütet wird (Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., Rn. 859). Alternativ soll der Mindeststundensatz des § 3 VBVG, der im Fall der Mittellosigkeit zu zahlen wäre (33,50 EUR), nach Maßgabe der nutzbaren Fachkenntnisse des Pflegers sowie Umfang und Schwierigkeit der Pflegergeschäfte zu verdoppeln, zu verdreifachen, ggf. auch vierfach oder fünffach anzusetzen sein (Jochum/Pohl, a.a.O., 4. Aufl., Rn. 860).
In der Rechtsprechung zur Vergütung des Nachlasspflegers sind seit dem 1.7.05 folgende Entscheidungen ergangen.
Übersicht / Rechtsprechung zur Vergütung von Nachlasspflegern |
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Praxishinweis | |
Der Nachlasspfleger sollte im Vergütungsantrag begründen, welchen Schwierigkeitsgrad die Pflegschaftsführung hatte, z.B.
Die ArGe der Nachlasspfleger in der DVEV hat eine Stellungnahme zur Stundensatzvergütung bei werthaltigen Nachlässen erarbeitet:
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Weiterführender Hinweis
- EE 10, 131, zur Gläubigerbefriedigung als Aufgabe eines Nachlasspflegers