· Fachbeitrag · Testament
Prüfungspflicht des Kreditinstituts bezüglich der erbrechtlichen Verfügungsberechtigung im Erbfall ihres Kunden
| Das Kreditinstitut genügt seiner Pflicht, im Erbfall ihres Kunden die erbrechtliche Verfügungsberechtigung zu prüfen, wenn ihr ein notariell beurkundetes Testament des Erblassers vorgelegt wird. Dies gilt auch, wenn das Testament auf einen Erbvertrag Bezug nimmt, der eine abweichende Erbeinsetzung vorsieht, die Unwirksamkeit der testamentarischen Verfügung wegen dieser Abweichung jedoch erst im Wege einer Vertragsauslegung erkennbar wird. Dies gilt insbesondere, wenn sowohl der Erbvertrag als auch das Testament vom selben Notar beurkundet wurden und das Kreditinstitut auf dessen Prüfung der Wirksamkeit der testamentarischen Verfügung vertraut (OLG Frankfurt a.M. 10.6.11, 19 U 13/11, ZIP 11, 1761 (LS.), Abruf-Nr. 113045 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 163 | ID 28962220