· Fachbeitrag · Erbschaftsbesitz
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm
| Der Erbe kann vom Fiskus als Erbschaftsbesitzer nicht nur den Nachlass herausverlangen, sondern auch Zinsen, selbst wenn der Fiskus zunächst gesetzlicher Erbe war. Das hat der BGH jetzt entschieden. |
Sachverhalt
Ein Erbe der Erblasserin (E) konnte zunächst nicht ermittelt werden. Das beklagte Land nahm das Erbe in Besitz. Mittlerweile steht rechtskräftig fest, dass die E von den beiden Klägerinnen zu je ½ beerbt wurde. Diese haben das Land als Erbschaftsbesitzer auf Zahlung nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozent jährlich seit dem Tag der Inbesitznahme des Erbes in Anspruch genommen. Die Hauptforderung erfüllte das Land. Streitig ist der Zinsanspruch. Das OLG hat die Klage abgewiesen. Die Revision führte dazu, dass die Entscheidung aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen wurde.
Entscheidungsgründe
Mit Urteil vom 14.10.15, IV ZR 438/14 hat der BGH nun Folgendes klargestellt (ZEV 15, 698 = FamRZ 16, 39, Abruf-Nr. 180679):
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