Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Bezugsberechtigung des Erben bei privater Rentenversicherung

    | Der Versicherungsschein ist die maßgebliche Urkunde bei einem Versicherungsvertrag. Er beweist den gesamten Inhalt des Versicherungsvertrags. Dass gilt auch für die Bezugsberechtigung nach dem Tod des Versicherungsnehmers (LG Coburg 15.4.14, 22 O 598/13, VK 14, 164 , Abruf-Nr. 142642 ). |

     

    Der Erbe (E) der Versicherungsnehmerin (VN) hat den Versicherer (VR) verklagt, aus zwei privaten Rentenversicherungen zu zahlen. In den Verträgen war vereinbart, dass im Fall des Todes der VN die eingezahlten Beträge abzüglich ausgezahlter Altersrenten zurückerstattet werden. Der E meinte, dass er als Alleinerbe die Restbeträge aus den Lebensversicherungen erhalten müsse. Der VR berief sich darauf, dass in den Begleitschreiben zu den Versicherungsurkunden vereinbart sei, dass nach dem Tod der VN die gesetzlichen Erben die Restbeträge erhalten würden. Der E sei aber nicht der gesetzliche Erbe. Das LG gab der Klage statt und verurteilte den VR, an den E zu zahlen. Es stützte sich dabei auf zwei Argumentationsstränge:

     

    • Zum einen konnte nicht geklärt werden, ob die Regelung in den Begleitschreiben tatsächlich zwischen der VN und dem VR vereinbart worden war. Da der VR dies nicht beweisen konnte, konnte der E als Alleinerbe die Beiträge fordern.