Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Fall des Gläubigerwechsels – gleich aus welchem Rechtsgrund – zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält (BGH 30.4.14, IV ZR 30/13).
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Das FG Düsseldorf hat aktuell Folgendes entschieden: Die Erbschaftsteuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist auch zu gewähren, wenn es sich um unfertig bebaute Grundstücke, also um ...
Der BFH hat die Frage entschieden, ob Aufwendungen des Erben für Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser auch dann als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar sind, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben kein dienstvertragliches Schuldverhältnis bestanden hat (BFH 26.2.14, II B 125/13).
Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist.
Der BGH hat entschieden, dass die Ausstellung des Sparbriefs auf den Namen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (hier der Beklagten) als eine unbenannte Zuwendung einzuordnen ist, da sie der ...
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Der BGH hat aktuell entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht vererbbar ist (BGH 29.4.14, VI ZR 246/12).