Das SG Gießen hat die Klage einer 62jährigen Frau aus Gießen abgewiesen. Diese hatte ihre Tante bis zu deren im Alter von 90 Jahren eingetretenen Tod betreut und besaß auch eine Kontovollmacht. Die Deutsche Rentenversicherung erfuhr von dem Tod erst später und zahlte noch Rente für den nachfolgenden Monat. Sie wandte sich zunächst an die kontoführende Bank der verstorbenen Rentnerin und verlangte eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Rente. Die Bank teilte aber mit, das Konto weise ein Minus auf, ...
Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Ehemann den ...
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider ...
Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte, dass der Enkel erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll. In diesem Fall ist das Guthaben des Sparkontos nicht als Vermögen des minderjährigen Enkels zu werten (SG Karlsruhe 16.10.14, S 13 AS 735/14).
Ab 1.1. 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.12.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
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Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
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Eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Familien- und dem Erbrecht sind die Güterstände, die sich auf die Erbquoten auswirken. Bei Fällen mit Auslandsbezug ist nach § 15 EGBGB das Güterrechtsstatut zu ermitteln. Es bestimmt, nach welchem nationalen Recht sich eine Ehe mit Auslandsberührung richtet, wenn zumindest einer der Ehegatten ein Ausländer ist.