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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht

    | Die gewünschten Ziele einer Lebensversicherung, insbesondere die Sicherstellung von hinreichender Liquidität für den Todesfall oder das Alter, können von erbschaftsteuerlichen Implikationen negativ beeinflusst werden. Der folgende Beitrag gibt zunächst einen zivil- und versicherungsrechtlichen Überblick über die Ausgestaltung von Lebensversicherungen und stellt sodann als Schwerpunkt die erbschaftsteuerlichen Folgen dar, die sich im Zuge des Erwerbs von Lebensversicherungen unter Lebenden oder von Todes wegen ergeben können. |