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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Auskunftsanspruch

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten

    | Ein durch einen Notar aufgenommenes Verzeichnis gemäß § 2314 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand beurkundet (OLG Celle 21.01.02, 4 W 318/01, n.v.) (Abruf-Nr. 020349) |