01.11.2002 · Fachbeitrag · Bankvollmacht
Missbrauch der Bankvollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers
| Eine vom Erblasser erteilte Bankvollmacht regelt lediglich die Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber, stellt aber nicht selbst einen Rechtsgrund für den Erwerb der abgehobenen Gelder dar (OLG Bamberg 28.1.02, 4 U 116/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021493) |
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