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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Bedarfsbewertung

    Einfamilienhäuser - Ermittlung der üblichen Miete nach Mietspiegeln

    | Nach dem Wortlaut der R 173 ErbstR ist die zehnprozentige Kürzung nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 der zweiten Berechnungsverordnung auch auf Einfamilienhäuser mit einer (abgeschlossenen) Wohnung anzuwenden (FinMin Schleswig-Holstein 10.11.00, VI 316 - S 3014 b - 019, n.v.). (Abruf-Nr. 010567) |