01.08.2001 · Fachbeitrag · Bedarfsbewertung
Verkehrswertnachweis bei Nießbrauchsbelastung
| Bei der Ermittlung der Verkehrswerte (§ 9 BewG, § 195 BauGB)sind Nutzungsrechte wertmindernd zu berücksichtigen. Diese Werte sind auch als Grundstückswerte festzustellen. Hat das Nutzungsrecht aber bereits den Grundstückswert gemindert, ist der Erwerber darüber hinaus nicht mehr wirtschaftlich belastet. Er kann das Nutzungsrecht deshalb nicht zusätzlich als bereicherungsmindernden Posten im Rahmen der Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerveranlagung (§ 10 Abs. 5 ErbStG) geltend machen. § 25 ErbStG hat insoweit keine Bedeutung (FinMin Baden-Württemberg 13.7.01, S 3014/19, DB 01, 1588). (Abruf-Nr. 010915) |
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