01.03.2001 · Fachbeitrag · Beraterhaftung
Haftung für ein „Spezialisten“-Gutachten
| Frage: Der Mandant hat von einem anderen Steuerberater ein steuerliches Gutachten zur Unternehmensnachfolge eingefordert, das er auch seinem ständigen Steuerberater vorlegte. Dieser übernahm die Wertungen des „Spezialisten-Gutachtens“. Wer haftet, wenn dem Mandanten durch Unklarheiten im Gutachten steuerlich ein Schaden entsteht? |
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