01.10.1998 · Fachbeitrag · Berliner Testament
Handhabung gescheiterter KG-Nachfolge
| Ein Leser fragt: “Nach dem Gesellschaftsvertrag von 1980 sollte der Anteil des Kommanditisten E. an seiner Einmann-GmbH & Co. KG im Falle seines Todes auf seinen Sohn S. übergehen. E. hatte mit seiner Frau A. ein Berliner Testament verfaßt, wonach sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Schlußerbe sollte S. sein. E. ist im Mai 1998 verstorben. Ist die Unternehmensnachfolge auf S. gescheitert, weil dieser nicht Erbe geworden ist?” |
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