01.11.2002 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
BMF bestätigt „Einstimmigkeitsabrede“
| Mit Schreiben vom 7.10.02 (IV A 6 - S 2240 - 134/02) hat das BMF die BFH-Rspr. zur „Einstimmigkeitsabrede“ übernommen und den gegenteiligen „Nichtanwendungserlass“ aufgehoben. Damit besteht Rechtssicherheit aber zugleich auch die Notwendigkeit zur Eile, um die beschriebene Gestaltung bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden durch eine innerfamiliäre Anteilsübertragung noch bis zum Jahreswechsel umzusetzen. (Abruf-Nr. 021544) |
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