18.11.2008 | Betriebsvermögen
Das Einzelunternehmen im Nachlass
von RAin, StBin Dr. Carmen Griesel, Düsseldorf
Der Nachlass des überraschend verstorbenen Erblassers besteht aus einem Einzelunternehmen und einer teilweise privat genutzten Immobilie. Die Witwe wendet sich mit der Bitte an Sie, den Nachlass zügig zu regeln.
1. Der Erblasser hat die Witwe als Alleinerbin eingesetzt
Der Einzelunternehmer E hat seine Ehefrau M zur Alleinerbin eingesetzt. Ein Zugewinnausgleich besteht nicht. Seinen Sohn S bedenkt er nicht. Der Nachlass des E besteht aus dem
- Einzelunternehmen (Verkehrswert im Todeszeitpunkt 450.000 EUR),
- einer Immobilie, die seit 15 Jahren zum Teil (60 Prozent) eigengewerblich und zum Teil (40 Prozent) für private Wohnzwecke genutzt wird und insoweit dem Privatvermögen zugeordnet ist.
Daneben hat E zugunsten der M eine Lebensversicherung über 100.000 EUR abgeschlossen. Damit soll die M den Pflichtteilsanspruch des S erfüllen.
Der Verkehrswert der Immobilie beträgt auf den Stichtag insgesamt 700.000 EUR (100.000 EUR Grund und Boden, 600.000 EUR Gebäude). Der erbschaftsteuerliche Grundbesitzwert wird mit 500.000 EUR angenommen. M will den Betrieb nicht aktiv fortführen, möchte jedoch die Immobilie behalten. S ist an der Fortführung des Einzelunternehmens interessiert. Die Bilanz des Einzelunternehmens auf den Todestag lautet wie folgt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig