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  • 01.11.1997 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Steuervergünstigungen nach § 13 a ErbStG und Zugewinnausgleich

    | Die nunmehr in § 13 a ErbStG geregelten erbschaft- und schenkung-steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen führen in der Praxis vermehrt zu Schwierigkeiten. Unklar ist vor allem, an welcher Stelle der erforderlichen Rechenschritte die Vergünstigungen anzusetzen sind, wenn die anteilige Steuerbefreiung einer fiktiven Zugewinnausgleichsforderung mit ererbten Betriebsvermögen zusammentrifft. Anhand eines Musterfalles wird die Rechtslage verdeutlicht und die Konsequenzen einer unter Umständen drohenden abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung aufgezeigt. Hierzu folgendes |