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  • 01.09.2005 | Betriebsvermögensfreibetrag

    Mitunternehmerstellung und Nießbrauch

    von WP / StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
    Behält sich der Nießbrauchsberechtigte an einem geschenkten Kommanditanteil sämtliche Verwaltungs- und Kontrollrechte vor, so der ist beschenkte Gesellschafter nicht als Mitunternehmer anzusehen (FG Niedersachsen 22.12.04, 3 K 277/03, rkr., Abruf-Nr. 051936).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger war Kommanditist einer KG und übertrug einen Teil seines KG-Anteils unter lebenslänglichem Nießbrauchsvorbehalt. U.a. wurde Folgendes vereinbart: 

     

    • Der Nießbrauch erstreckt sich auch auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben (stille Reserven) des Beschenkten.

     

    • Dem Schenker stehen sämtliche auf den Beschenkten entfallenden Gewinne sowie auf dessen Konto anfallenden Zinsen zu.

     

    • Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte aus dem Gesellschaftsanteil des Beschenkten verbleiben beim Schenker. Dieser ist auch berechtigt, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, soweit keine Verpflichtungen des Beschenkten begründet werden.

     

    • Der Beschenkte bevollmächtigt den Schenker, die Stimm- und Mitverwaltungsrechte an der KG für die Dauer der Nießbrauchsbestellung selbst auszuüben einschließlich sämtlicher Kontrollrechte nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen.