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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Bewertung

    Abgrenzung eines bebauten von einem unbebauten Grundstück

    | Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung zum Feststellungszeitpunkt. Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln sowie aufgestautem Reparaturbedarf beruht (BFH 14.5.03, II R 14/01, DStR 03, 1388). (Abruf-Nr. 031707) |