01.07.2004 · Fachbeitrag · Bewertung
Aktuellste Sterbetafel bei Abzinsung
| Der Ablösebetrag der nach § 25 ErbStG gestundeten SchenkSt ist nach der im Zeitpunkt der Schenkung geltenden aktuellen Sterbetafel zu berechnen (FG München 10.12.03, rkr., 4 K 5627/02, Abruf-Nr. 041450). |
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