01.11.2000 · Fachbeitrag · Bewertung
Nennwert des Versicherungsanspruchs oder Bedarfswert des Gebäudes?
| Frage: Kann beim Erwerb von Todes wegen statt des Nennwerts eines Versicherungsanspruchs der Einheitswert (heute: Bedarfswert) eines mit dieser Versicherungssumme wieder aufzubauenden Gebäudes angesetzt werden? Dazu folgender Sachverhalt: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig