01.04.2003 · Fachbeitrag · Bewertungsgesetz
Verstoß gegen das Übermaßverbot
| Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bewertung des mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 BewG mit dem 18,6- fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Entgelts für die Grundstücksnutzung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot mit der Verfassung vereinbar ist (BFH, Beschluss 23.10.02, II B 153/01, DB 03, 373). (Abruf-Nr. 030057) |
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