01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Der Tod des Rentenberechtigten ist kein rückwirkendes Ereignis
| Wird ein Gesellschaftsanteil gegen eine abgekürzte Leibrente veräußert und entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns, so stellt der Tod des Rentenberechtigten vor dem Ende der Laufzeit der Rente kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung dar (BFH 19.8.99, IV R 67/98, DStR 2000, 72). |
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