01.09.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Erbschaft oder Arbeitslohnbei Vermächtnis des Arbeitgebers?
| Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vermächtnisanordnung seines verstorbenen Arbeitgebers erhält, unterliegen der Erbschaftsteuer insoweit, als sie der Empfänger ohne arbeitsrechtlichen Rechtsanspruch vereinnahmt. |
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