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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Erbschaft oder Arbeitslohnbei Vermächtnis des Arbeitgebers?

    | Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vermächtnisanordnung seines verstorbenen Arbeitgebers erhält, unterliegen der Erbschaftsteuer insoweit, als sie der Empfänger ohne arbeitsrechtlichen Rechtsanspruch vereinnahmt. |