Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gewerbesteuer auf Entnahmegewinn?

    | Der bei einer Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil beim Erblasser entstehende Gewinn aus der Entnahme des Sonderbetriebsvermögens unterliegt nicht der Gewerbesteuer (BFH 15.3.2000, VIII R 51/98, BStBl II 316, 1159, Abruf-Nr. 000631). |