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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel: keine Anrechnung der Vorbesitzzeit

    | Ein Mehrfamilienhaus kann entgegen Tz 9 (BMF 20.12.90, BStBl I, 884; 21.1.2000, BStBl I,133) Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel sein. War das verkaufte Grundstück im Wege der Erbfolge auf den Veräußerer übergegangen, ist hinsichtlich der Frage des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Veräußerung die Besitzdauer des Erblassers entgegen Tz 2 (BMF 20.12.90, aaO) grundsätzlich nicht wie eine eigene Besitzzeit des Veräußerers zu werten (BFH 15.3.2000, X R 130/97, BFH/NV 2000, 1032, Abruf-Nr. 000741). |