01.02.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine dauernde Last bei sofortigem Weiterverkauf eines gegen Rente übernommenen Einfamilienhauses
| Der BFH bestätigt die Vorinstanz in vollem Umfang: Die Abzugsfähigkeit einer dauernden Last als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 |
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