01.11.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Sonderausgaben bei Surrogation der übertragenen Wirtschaftseinheit
| Die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Wohn- und Geschäftshauses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarten wiederkehrenden Leistungen sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Grundstück durch den Übernehmer veräußert wird. Der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe läßt sich durch die Verwendung des Veräußerungserlöses zur Anschaffung anderer Wirtschaftsgüter nicht (mehr) herstellen. |
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