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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Kommanditist ist auch bei Verwaltungstestamentsvollstreckung und Untervermächtnis über gesamte Gewinnanteile Mitunternehmer

    | Man fragt sich, was der Betroffene nun anstellen soll, um finanziellen Schaden von sich abzuwenden. Vermutlich wird er zu den Erben gehören, die wirklich Grund zum Weinen haben, weil es nichts zu reparieren gibt. Er muß sogar die Steuern auf die Gewinnanteile, die an die DRS fließen, noch aus seiner Privatschatulle mitbringen. Hätte der Erblasser das Untervermächtnis doch wenigstens auf den entnahmefähigen Gewinn nach Steuern (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Vermögensteuer (!)) begrenzt. Hätte D doch das Vermächtnis ausgeschlagen! |