01.05.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rentenzahlungen nachträgliche Einkünfte, auch wenn der Testamentsvollstrecker sie für Vermächtnisse verwendet
| Der Senat sah zunächst Regelungsbedarf bei Klärung der Frage, was gelte, wenn im Rahmen des § 24 Nr. 2 EStG der Tatbestand der Versteuerung einer betrieblichen Veräußerungsrente noch vom Rechtsvorgänger gestaltet worden war, der Zufluß aber beim Rechtsnachfolger erfolge. Er entschied, maßgeblich sei allein, wer derzeitiger Inhaber des Anspruchs sei, wie auch immer er in diese Rechtsposition gekommen sei. Für den Gesamtrechtsnachfolger sei dies unstreitig (BFH Beschl. v. 25.1.94 BStBl II, 455). Anzumerken ist, daß der Senat das auch für den Einzelrechtsnachfolger gelten lassen will. |
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