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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Schätzung der üblichen Miete

    | Fehlt es an anderen Schätzungsgrundlagen, darf das FA bei der Aufstellung eines Mietspiegels als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde (= Kostenmiete). Bei der Schätzung der „Kostenmiete” im freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 Prozent ausgegangen werden. |