01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Schätzung der üblichen Miete
| Fehlt es an anderen Schätzungsgrundlagen, darf das FA bei der Aufstellung eines Mietspiegels als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde (= Kostenmiete). Bei der Schätzung der „Kostenmiete” im freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 Prozent ausgegangen werden. |
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