01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Steuerfrei: Entgelt für Angehörigen-Pflege
| Pflegt und versorgt der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinem Haushalt, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Sie erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzung des Erzielens von Einkünften i.S. des § 2 EStG (BFH 14.9.99, IX R 88/95, BFHE 189, 424). |
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