01.02.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Stichtagsprinzip auch bei spekulativ hoch getriebenen Werten
| Ist bei der Übertragung eines Anteils an einer Schmuckfirma der Wert der Bereicherung zu ermitteln, widerspricht der Ansatz des betriebsnotwendigen Silbervorrats mit dem Kurswert vom Zeitpunkt der Steuerentstehung trotz spekulativ in die Höhe getriebenen Kurses nicht den Wertungen des Gesetzgebers. Bei der Steuerfestsetzung zutreffend gebildete Rückstellungen wegen drohender Verluste sind zu berücksichtigen. |
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