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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Teilungsanordnung über Sonderbetriebsvermögen bei Nachfolge in KG-Anteil

    | Ein zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehörendes Wirtschaftsgut geht bei einer Teilungsanordnung mit dem Erbfall grundsätzlich nur in Höhe der Erbquote auf den begünstigten Miterben über, der den Anteil an einer Personengesellschaft aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel erbt. |