01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
TV: Anzeigepflicht und Anlaufhemmung
| Die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung gemäß § 31 Abs. 5 ErbStG setzt nicht voraus, dass die Erben vom FA gemäß Abs. 1 aufgefordert worden sind, eine Erklärung abzugeben. Die nicht rechtzeitige Abgabe der Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker hemmt den Anlauf der Frist für die Festsetzung der Erbschaftsteuer gegenüber den Erben (BFH, Beschluss, 7.12.99, II B 79/99, LEXinform 0581147). |
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