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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Übertragung von Geld und Verpflichtung zur Weiterleitung der Kapitalerträge

    | Wer Kapital im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anlegt, erzielt als Gläubiger in seiner Person die Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Wenn diese Einkünfte freiwillig den Kindern überlassen werden, so handelt es sich nach § 12 EStG um eine steuerneutrale Einkommensverwendung. |