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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Veräußerungsbeschränkungen sind bei Anteilsbewertung nicht zu berücksichtigen

    | Veräußerungs- und Vererbungsbeschränkungen, die von den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft bezüglich ihrer Geschäftsanteile vereinbart wurden, bleiben bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile außer Betracht. |