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  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vermächtnis zugunsten einer Kapitalgesellschaft

    | Der Beschluß des Großen Senats des BFH zur Erbfolge und Erbauseinandersetzung und weitere Folgeentscheidungen (vgl. BFH 29.10. 91 BStBl. II 92, 512) erfordern aus steuerlicher Sicht in vielen Fällen eine Überprüfung der Gesellschaftsverträge und ihre Synchronisation mit dem Unternehmertestament. Aber auch das „ganz normale" Erbrecht des BGB enthält genug Fallen, die es zu vermeiden gilt. Deshalb haben wir uns in der letzten Ausgabe mit der Erbfolge in Anteile an Personengesellschaften beschäftigt. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften vor. |