01.07.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Versorgungsleistungen an Großeltern als dauernde Last
| Die Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen an den Übergeber oder dessen Angehörige ist nicht davon abhängig, daß der Versorgungsanspruch anläßlich der Vermögensübertragung erstmals begründet wird. Auch die Übernahme eines bestehenden und gegen den Übergeber gerichteten Versorgungsanspruchs aus einer früheren Übertragung des Vermögens führt beim Übernehmer zur Abzugsfähigkeit von dadurch entstandenen Aufwendungen als dauernde Last. |
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