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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Ersatzerbschaftsteuer einer Familienstiftung

    | Die Voraussetzung einer Familienstiftung ist: Nach der Satzung und gegebenenfalls dem Stiftungsgeschäft besteht das Wesen der Stiftung darin, es zu ermöglichen, das Stiftungsvermögen für die Familie zu nutzen und die Stiftungserträge an sie zu ziehen, soweit das Vermögen einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist. Inwieweit davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist nicht entscheidend. Das gilt auch für Familienstiftungen, die nach dem ersten Weltkrieg im Zuge der zwangsweisen Auflösung der Familienfideikommisse entstanden sind. |