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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorweggenommene Erbfolge und Eigenverbrauch

    | Verwendet der Unternehmer jedoch ursprünglich für sein Unternehmen bezogene, vorsteuerbelastete Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke, so handelt er selbst als privater Endverbraucher. In diesem Fall liegt ein sog. Eigenverbrauch vor (§ 1 Nr. 2 a und b UStG), dessen Besteuerung wie eine Rückgängigmachung des einst in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs wirkt. Ist der Eigenverbrauch allerdings steuerfrei (§ 4 UStG), kann eine Vorsteuerkorrektur nur nach § 15 a Abs. 4 UStG erfolgen. |