· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Umsatzsteuerfragen in der Nachfolgeplanung
von RA StB Dr. Thomas Stein, FA StR, Ulm
| Die Umsatzsteuer spielt in der Nachfolgeplanung in der Regel eine nachgeordnete Rolle. Ihre Beachtung ist dennoch erforderlich. Den umsatzsteuerlichen Folgen von nachfolgeplanerischen Maßnahmen durch das Auftreten umsatzsteuerpflichtiger Umsätze oder durch Vorsteuerkorrekturen gemäß § 15a UStG widmet sich der folgende Beitrag. |
1. Umsatzsteuer und Zuwendungsnießbrauch
Da die Bestellung eines Nießbrauchs eine Duldungsleistung in Form einer Dauerleistung i. S. von § 3 Abs. 9 S. 2 UStG ist (BFH 20.4.88, X R 4/80, BStBl II 88, 744), stellt die Nießbrauchsbestellung eine sonstige Leistung i. S. des UStG dar. Allerdings liegen aufgrund der unentgeltlichen Einräumung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht vor. Stattdessen kann eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. von § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG vorliegen (BFH 16.12.71, V R 41/68, BStBl II 1972, 238), die durch die Nießbrauchsbestellung ausgelöst wird. Auf diese Weise kann eine Umsatzsteuerbarkeit auftreten.
Ein umsatzsteuerbarer Vorgang scheidet aber aus, sofern der Umsatz eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) gemäß § 1 Abs. 1a UStG darstellt (OFD Niedersachsen 16.9.11, S 7109-10-St 172, DStR 11, 2467). Ebenfalls scheidet eine Umsatzsteuerbarkeit gemäß § 3 Abs. 1b UStG tatbestandlich aus, wenn der nießbrauchsbelastete Gegenstand zuvor nicht zum vollständigen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigte (§ 3 Abs. 1b S. 2 UStG).
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