01.07.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vorweggenommene Erbfolge:Betriebsverpachtung oder -aufgabe
| Der Rechtsstreit betrifft das Jahr 1986, eine Gastwirtschaft und das Gebäude, in dem diese betrieben wurde. Im einzelnen ging es um die Fragen, ob das FA irgendwann in den Jahren von 1974 bis 1979 die Steuer auf einen möglicherweise entstandenen Aufgabegewinn der Rechtsvorgängerin W. versehentlich verjähren ließ und die Klägerin K. als Erbin des Rechtsnachfolgers B. der W. aufgrund der aufgedeckten stillen Reserven nunmehr eine höhere Gebäude-AfA in Anspruch nehmen kann. |
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