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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Wegfall einer Rente bei seinerzeit erfolgsneutraler Einbuchung

    | Im übrigen: Wer seine Schulden bezahlt, wird reicher. Wer seine Schulden auf andere Weise loswerden kann, auch. Fällt mithin eine betrieblich passivierte Rentenverpflichtung fort, weil der Berechtigte stirbt, entsteht ein nicht steuerbegünstigter Gewinn. Dies genau ist der Punkt, der viele Berater veranlaßt, einem Mandanten, der seinen Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind übertragen will, die private Versorgungsrente und nicht die Veräußerungsrente zu empfehlen. Zumal es bei letzterer immer Ärger mit dem ungläubigen FA gibt. |