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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zeitlich befristeter Nießbrauch zur Ausbildungsfinanzierung

    | Bei einem zeitlich befristeten Nießbrauch zugunsten eines Kindes handelt es sich nicht um einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungen des bürgerlichen Rechts. |