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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zurechnung des anteiligen Übergangsgewinns beim Tod eines Sozius

    | Greift bei einer zweigliedrigen Gesellschaft die Fortsetzungsklausel, so wird mit dem Todesfall der Mitunternehmeranteil des Verstorbenen veräußert. Muß wegen der bisher praktizierten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein Übergangsgewinn ermittelt werden, so ist dieser dem verstorbenen Gesellschafter anteilig zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn der Gewinn im wesentlichen auf der Zurechnung nicht beglichener Honorarforderungen beruht, die auf den Überlebenden übergehen. |