01.04.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zuwendung an eine GmbH ist keine mittelbare freigebige Zuwendung an deren Gesellschafter
| Damit ist der Fall allerdings noch nicht zu Ende gedacht, denn nun taucht die alte Streitfrage wieder aus der Versenkung auf, ob die GmbH schenkungsteuerpflichtig wird (so Knobbe-Keuk, Steuerberaterjahrbuch 78/79, 412, 438; Troll, ErbStG § 7 Rn. 30). Der BFH hielt sich vornehm zurück und formulierte, „ob der Annahme einer freigebigen Zuwendung an die GmbH gesellschaftsrechtliche Gründe entgegenstehen", habe er im Streitfall nicht zu entscheiden. Felix (KÖSDI 3/96, 10597, Nr. 173) meint, derartige Zuwendungen würden in erster Linie zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks bzw. zur Sanierung der Gesellschaft geleistet. Es handele sich dabei also um Beiträge oder Einlagen und keine Schenkungen (so auch Moench/Kien-Hümbert ErbStG § 7 Rn. 77; nun auch Troll/Gebel § 7 Rn. 30 von Juni 95/Jan. 91). |
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